Bundeskreditsparte: Für gezielte Verbesserungen der Finanzmarkt-regulierung, aber gegen neue Regulierungswelle
Folgestudie von Confidum St. Gallen zu Kosten der Regulierung präsentiert
„In der laufenden Diskussion über eine Neuordnung der Finanzmarktregulierung befürwortet die österreichische Kreditwirtschaft gezielte Verbesserungen des aufsichtsrechtlichen Rahmens auf Basis von Schwächeanalysen, um Krisen besser vorzubeugen, warnt aber vor einer neuen Welle der Überregulierung mit allen Kosten und Folgen“, betonte im Vorfeld des G20-Gipfels Herbert Pichler, Geschäftsführer der Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich, heute, Montag.
Das geplante Reformprogramm soll Änderungen der Finanzmarktregulierung und eine verbesserte internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden beinhalten. Die von der Kommission eingesetzte Expertenkommission sieht die Schwäche in der zu geringen Harmonisierung bei der Umsetzung der Regularien sowie in einer wenig effizienten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.
Zentralbanken stärker in Bankenaufsicht einbinden
Die österreichische Kreditwirtschaft hält die nun gemachten Vorschläge für ein dezentrales Kooperationsmodell der europäischen Aufsichtsbehörden anstelle einer europäischen „Super-Behörde“, das sowohl die lokale Kenntnis nützt als auch eine bessere Abstimmung grenzüberschreitend erreichen soll, für ein im heutigen politischen Umfeld realistisches Modell. Sie unterstützt es auch, dass die volkswirtschaftliche Kompetenz der Zentralbanken stärker als bisher in die Bankenaufsicht eingebunden werden soll, stellte Pichler fest.
Wenn nun alle Vorschläge in Richtung Überarbeitung der strengen Eigenkapitalregeln Basel II mit einem Aufbau zusätzlicher Kapitalpuffer über den Konjunkturzyklus, mit schärferen Regeln für die Eigenmittelverpflichtung bei Wertpapierbeständen im Handelsbuch u.a. gehen, dann führen alle diese Vorschläge keineswegs dazu, um die überproportional wirkenden prozyklischen Effekte in der aktuellen Situation abzumildern. „Die Vorschläge der Kommission, die auf den Konjunkturzyklus abzielen, reichen nicht aus“, stellte Pichler fest.
Im Hinblick auf die krisenverstärkenden Auswirkungen der internationalen Rechnungslegungsbestimmungen unterstützt die österreichische Kreditwirtschaft alle Initiativen, die rasch eine Klärung verlangen, wo wegen der Marktprobleme von der Fair-value-Bewertung abgegangen werden kann.
Registrierung und Überwachung von Ratingagenturen
Zum Thema Ratingagenturen unterstrich Pichler, dass nach den gemachten Erfahrungen der Ansatz der Kommission, eine Registrierung und Überwachung von Ratingagenturen vorzusehen, zu unterstützen ist. Die Bundeskreditsparte plädiert zudem dafür, dass alle Anbieter von Finanzdienstleistungen vergleichbaren Regelungen unterliegen sollen.
Bei aller Notwendigkeit zur Schließung regulatorischer Lücken sollen aber auch die Kosten der Regulierungen und der wachsenden Bürokratie nicht vergessen werden. Ohne Berücksichtigung der genannten Vorhaben bzw. der derzeit laufenden aktuellen Projekte wie die Schaffung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums, die Umsetzung der Zahlungsdienste-Richtlinie und der Verbraucherkredit-Richtlinie betrugen die regulatorischen Kosten für die österreichische Kreditwirtschaft im Jahr 2007 bereits 300 Millionen Euro. Das geht aus einer Studie des Beratungsunternehmens Confidum St.Gallen über die Kostenauswirkungen von Regulierungen für die Kreditwirtschaft hervor, die ebenfalls heute präsentiert wurde. Demnach wurden 2007 rund 3,2 Prozent des Betriebsaufwandes der österreichischen Banken durch die Implementierung und laufende Einhaltung von Regularien ausgelöst. Das Betriebsergebnis wird dadurch mit rund 5,5 Prozent belastet. Damit binden regulatorische Vorschriften rechnerisch rund 2.800 Vollzeitmitarbeiter in den heimischen Banken. „Diese Kosten und der vermehrte Personalaufwand belasten die Banken in einer Zeit, in der Kosteneffizienz besonders gefragt ist. Daher muss darauf hingewiesen werden, dass bei aller Notwendigkeit zur Schließung regulatorischer Lücken auf den Abbau von Bürokratie nicht vergessen werden darf“, betonte Pichler. Immerhin war es noch vor Kurzem vielfach erklärte Absicht von EU-Rat und Kommission, der sich auch die österreichische Bundesregierung angeschlossen hat, die Verwaltungskosten um 25 Prozent zu senken.
Abschaffung der Kreditvertragsgebühr entlastet Kreditnehmer
Als einen wichtigen Schritt im Sinne einer Entlastung von Bürokratie fordert die Bundeskreditsparte daher weiterhin eine Gebührenreform mit der Abschaffung der Kreditvertragsgebühr und der Reduktion der Grundbuchseintragungsgebühr bei nächster Gelegenheit. „All das würde auch eine wichtige Entlastung der Kreditnehmer zur Folge haben“, so der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung. (JR)
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