Stärkung Eigenkapital mit zusätzlichem Kernkapital über AT1 Emission
Bessere Zukunftsfähigkeit für Banken und Sparkassen durch gestärktes Kernkapital, konkrete Lösungswege durch Emission von AT-1 Kapital
Vorbemerkung: Die Rettung der Credit Suisse – Auswirkungen auf den AT1 Markt
Am Wochenende um den 19. März 2023 wurde die Credit Suisse durch die UBS not-fallmäßig übernommen. Diese Operation wurde durch die Schweizer Banken-aufsicht FinMa, die Schweizer Nationalbank SNB und die Schweizer Regierung orchestriert. Neben einem tiefen Kaufkurs von ca. 75 Rappen für die Aktien wurde auch bekannt gegeben, dass alle ausstehenden AT1 Instrumente in Höhe von ca. 17 Mrd. USD komplett herabgeschrieben werden. Das hatte am 20. März 2023 auch Auswirkungen auf die AT1 Instrumente anderer Banken, die im Durchschnitt um ca. 10 % in den Kursen nachgaben. Aktuell liegen die Renditen von DACH-Großbanken bei ca. 13 %. Ähnliche Verwerfungen gab es schon während der Corona-Krise und im letzten Quartal 2022 – damals waren vor allem die steigenden Zinsen und die geopolitischen Ereignisse und eine ungewisse Konjunkturerwartung die Auslöser.
Diese Verfügung der FinMa hat bei den AT1 Investoren weltweit große Empörung, aber auch Verunsicherung ausgelöst. Beanstandet wird insbesondere die Reihen-folge der Herabschreibung – die Eigenkapitalgeber werden zu Lasten der AT1 Geber bevorzugt und die vorgesehene Kaskade bezüglich Verlusttragung wird auf den Kopf gestellt.
Um die mittelfristigen Aussichten von AT1 Kapital beurteilen zu können, muss man zunächst das Risiko dieser Instrumente im Detail betrachten. Eine Herabschreibung ist dann vorzunehmen, wenn die Kernkapitalquote unter einen Wert von 5,125 % oder einem höheren in den Bedingungen festgelegten Wert fällt (Trigger). In den Bedingungen können auch weitere Ereignisse definiert werden, unter deren Bedin-gungen eine Herabschreibung vorgenommen wird. Damit ist AT1 Kapital auch im „going-concern“ Fall ein Verlustträger, allerdings erst nachdem das CET-1 Kapital unter einen bestimmten Wert fällt.
Nun hatte die Credit Suisse noch zum Jahresultimo eine Kernkapitalquote von ca. 14 % ausgewiesen, der Trigger zur Herabschreibung lag bei 7 %. Allerdings ist in den AT1 Anleihebedingungen der Credit Suisse auf Grundlage der Eigenmittelver-ordnung auch ein „Viability Event“ definiert, das den Regulator ermächtigt, in Krisen-situationen eine Herabschreibung vorzunehmen. In einer Stellungnahme hat sich die FinMa auf diese Klauseln und auf das Notrecht zur Rettung der CS bezogen – ob dieses Vorgehen rechtmäßig war, wird in den sich schon abzeichnenden Gerichts-verfahren geklärt werden. Im Rahmen der CRR sind solche „Viability Events“ nicht zwingend vorgeschrieben. AT1 Instrumente von EU-Banken beschränken sich daher auf den Kapital Trigger als Herabschreibungs-Event.
Der Fall Credit Suisse zeigt nun aber sehr deutlich, dass „Too Big to Fail“ nicht bei AT1 Instrumenten gilt. Diese sind gerade so beschaffen, dass Risiko in einer Krise auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens getragen wird. Gerade deswegen werden auf diese Instrumente auch entsprechende Risikoprämien bezahlt.