Kernkapital wird immer mehr zum strategischen Engpassfaktor – Eigenkapitalbeschaffung über AT1 Emission wird zu bedeutender Option auch für Regionalbanken
Bislang kaum genutzt, aber ein ideales Instrument zur externen Kapitalbeschaffung stellt die Emission von AT1 Kapital dar, vor allem weil es in der Risikotragfähigkeit (ICAAP; Internal Capital Adequacy Assessment Process) im Gegensatz zum T2-Kapital voll anrechenbar ist.
Kapitalbeschaffung durch AT1 Emission für Regionalbanken, Sparkassen und VR-Banken
Grundsätzlich sind zur externen Kapitalbeschaffung durch Regionalbanken drei unterschiedliche Strategien gangbar: Erhöhung des gezeichneten Kapitals, Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1), Emission von Ergänzungskapital (T2). An dieser Stelle wird das Instrument zur Schaffung von Kernkapital durch die Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) näher beleuchtet.
Als Instrument zur externen Kapitalbeschaffung ist die Emission von AT1 Kapital eine sehr interessante Variante, da das AT1 Kapital in der Risikotragfähigkeit (ICAAP; Internal Capital Adequacy Assessment Process) im Gegensatz zum T2-Kapital voll anrechenbar ist. AT1 Kapital muss hierbei folgenden Kriterien genügen:
- Die Laufzeit der Emissionen ist aus Sicht des Investors unbegrenzt (Perpetuals) – eine Kündigungsmöglichkeit kann nach frühestens fünf Jahren Laufzeit dem Emittenten eingeräumt werden (Call-Option). Die Rückzahlung ist in jedem Fall durch die Aufsicht zu bewilligen.
- Die Emissionen tragen zum Ausgleich von Verlusten auch im „going concern“ einer Bank bei. Dazu stehen zwei Mechanismen zur Verfügung: Im Wandlungsmodell werden die AT1 Emissionen in CET-1 (Common Equity Tier 1) Kapitalinstrumente umgewandelt, im Herabschreibungsmodell werden die AT1 Emissionen mittels Haircuts unter spezifischen Bedingungen gegen CET-1 Kapital heruntergeschrieben. Für Regionalbanken kommt aufgrund der Rechtsform nur das Herabschreibungsmodell in Frage.
- Die Couponzahlungen können nach dem Ermessen des Bankvorstandes und des Aufsichtsrates ausgesetzt werden. Dadurch wird keine Zahlungsstörung der Bank („Default“) bewirkt und der Coupon darf in der Zukunft nicht nachgeholt werden. Die Aussetzung einer Couponzahlung ist aus Gründen der Reputation als Emittent, der Wirkung auf die jeweilige Verbundorganisation, Wahrnehmung der Aufsicht und wegen juristischer Anforderungen, Stichwort „Willkürverbot“ gut zu überlegen.
Von den Mindestanforderungen der Säule 1 können 1,5 % des Gesamtrisikos über AT1 abgebildet werden, der SREP-Zuschlag (Säule II) kann zu maximal 43,75 % über AT1 Kapital abgebildet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, statt T2 Kapital auch AT1 Kapital zur Anrechnung heranzuziehen. Damit können weitere 2 % der RWA (Säule 1) über AT1 abgebildet werden. Somit könnte bei einer vollen Ausschöpfung aller Potenziale das Kernkapital um ca. 30 % der Kapitalanforderung (TCR; Total Capital Requirement) gesteigert werden. Dieses kann zur Gänze als Risikomasse in der RTF-Berechnung herangezogen werden.
Allerdings war diese Option der Kapitalbeschaffung aus unterschiedlichen Gründen den Regionalbanken in der praktischen Umsetzung weitestgehend verschlossen:
- Die untere Größenordnung einer öffentlichen Emission liegt bei ca. 500 Mio. EUR; darunter ist der Emissionsprozess mit Prospekterstellung, Emissionssyndikat und Börsennotierung zu aufwendig; auch wenn man von einem AT1 Potenzial von ca. 30 % des CET-1 Kapitals ausgeht, sind die aufgerufenen Summen der regionalen Banken davon weit entfernt
- Privatplatzierungen als alternative Variante sind zwar möglich, scheitern aber in den meisten Fällen an der fehlenden Liquidität der Emission und damit verbunden mit der Bewertungsmöglichkeit in den Portfolien der Investoren – erschwert wird eine Platzierung durch die Zugehörigkeit zur MIFID Klasse 6 von AT1 Instrumenten und auch einem Anrechnungsverbot, wenn die Emissionen seitens des Emittenten direkt oder indirekt finanziert wurden. Damit fallen Kunden mit Kreditbeziehungen zum Emittenten als Investoren aus.
Lösungsweg für Banken und Sparkassen zur Stärkung des Eigenkapitals durch AT1 Emission
Durch Bündelung verschiedener AT1 EmissionenvonSparkassen und Geno-Banken in einem Investmentfonds wie dem „CARD CoCo AT1 Regional Banks DACH Fonds“ in Verbindung mit professionellem Emissionsmanagement können Banken und Sparkassen unter Mitwirkung verschiedener Experten aus dem Netzwerk der CONFIDUM AG eine strukturierte und kostengünstige Emissionsmöglichkeit initiieren. Die Coupons betragen in den relevanten Ratingklassen der Emittenten bezüglich des Couponrisikos, abhängig von der jeweiligen Marktentwicklung, derzeit ca. 7 % bis 9 % – das entspricht unter Berücksichtigung des Steuereffektes den Kosten einer Dividendenrendite von ca. 5 % in der besten Ratingklasse.
Auch wenn die Couponzahlungen auf den ersten Blick hoch anmuten, betriebswirtschaftlich ist die Emission von AT1 Kapital interessant. Investiert die Sparkasse, VR-Bank oder Regionalbank das Kapital ins Kundengeschäft mit zwischenzeitlich wieder vernünftigen Margen werden Renditen zwischen 10 % bis 20 % erzielt. Selbst wenn, nicht alles Kapital direkt investiert wird, verbessert sich durch die Stärkung des Kernkapital mittels AT1 Emission die strukturelle Eigenkapitalsituation und das Haus ist auf unvorhersehbare Entwicklungen noch besser vorbereitet.
PRAXISTIPPS
- Keine zeit- und nervenraubenden Expeditionen und aufwendige Emissionsprojekte
- Sicherheit durch standardisiertes Verfahren mit Expertenbegleitung
- Kleines Expertenteam zur Realisierung der AT1 Emission
- Kurzer Realisierungszeitraum durch standardisiertes Verfahren, fertigem Konzept von der Initiierung bis zur Platzierung
Interessierte können das neue Lösungsmodell im kostenfreien Online-Seminar „FCH TopPartner: Stärkung des Eigenkapitals durch Emission AT1 Kapital“ kennenlernen. Von der Idee über Emissionsbedingungen, Pricing bis zur Platzierung wird das Modell inkl. Praxisbericht vorgestellt.