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Risiko-& Eigenkapitalmanagement

Kapital- und Renditeoptimierung über AT1 Kapital – neue Option für Regionalbanken

AT1 Kapital – starke Inanspruchnahme durch SI-Banken

Nachdem im Zuge der Finanzkrise die Stärkung der Eigenkapitalbasis der europäischen Banken das zentrale Anliegen der Aufsichtsbehörden war, wurde als Alternative zur Aus-gabe von neuen Aktien das Instrument des Contingent Convertible Bonds geschaffen. Dieses Kapitalinstrument wurde in der Zwischenzeit unter dem Begriff „Additional Tier 1 Capital – AT1“ in der CRR (Art. 52 bis 54) verankert. Der Hintergrund war es, dass mit dem Verfall der Kurse der Bankaktien weit unter den Substanzwert Kapitalerhöhungen zu starken Verwässerungen der Altaktionäre geführt hätten und kaum platzierbar waren.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 haben die europäischen Banken bisher mehr als 300 Mrd. EUR an sogenannten AT1 Anleihen emittiert. Dominiert wird dieser Markt von Ban-ken aus UK, Schweiz, Frankreich und Spanien. Der Anteil der deutschen Banken an den AT1 Emissionen bewegt sich dabei unter 5 %. Eine genauere Analyse zeigt, dass die meisten SI-Banken ihre AT1 Emissionspotenziale nahezu ausgeschöpft haben. Auf der anderen Seite haben die LSI Banken, die vor allem aus regional tätigen Banken und Bankenverbünden bestehen, bisher AT1 Kapital nur in geringsten Mengen in Anspruch genommen. Das bestätigt den geringen Anteil von Deutschland – dort wird der Banken-markt vor allem durch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken dominiert. Traditionell verfügen diese Institute ausgehend von der Thesaurierungspraxis der erzielten Ge-winne über CET-1 Kapital Ausstattungen, die weit über dem regulatorischen Erfordernis stehen.

Zunehmende Anspannung bei den Eigenmitteln der Regionalbanken

Diese Situation hat sich in den letzten 5 Jahren deutlich verändert und die Anspannung bezüglich der Eigenkapitalausstattung hat spürbar zugenommen. Dafür verantwortlich waren vor allem zwei Entwicklungen:

  • Die anhaltende Niedrigzinsphase hat die Zinsspanne erodieren lassen – die Sparkas-sen und noch mehr die Genossenschaftsbanken haben darauf mit einer expansiven Kreditstrategie reagiert. Damit sind die RWA als Basis der regulatorischen Eigenmit-telberechnung stark angestiegen und auch das Zinsänderungsrisiko als wichtigster Bestandteil des ICAAP ist damit entsprechend mitgewachsen. Nachdem das Gewinn-wachstum mit dem Anstieg der RWA nicht mitgehalten hat, sind die Eigenmittelquoten vor allem seit 2019 vielfach rückläufig.
  • Seitens der Aufsichtsbehörden steigen die Anforderungen bezüglich des Eigenkapitals ständig an. Insbesondere die Säule 2 legt individuelle Zuschläge zur Kapitalanforde-rung (SREP) fest, die in Deutschland durch die Allgemeinverfügung zum Zinsände-rungsrisiko flächendeckend für LSI-Banken eingeführt wurden. Die Einführung von Basel IV wurde aufgrund der COVID-19 Pandemie zwar verschoben, signifikante Er-leichterungen sind aber nicht zu erwarten. Eine weitere Verschärfung ergibt sich aus dem ICAAP und den dazugehörigen neuen Leitlinien zur Berechnung des ökonomi-schen Risikos.
    Wenn die Regionalbanken aufgrund des sich nicht abzeichnenden Endes der Niedrig-zinspolitik der EZB weiter dynamisch wachsen wollen, ist dies nur mit einer Stärkung der Kapitalbasis möglich. Nachdem dies über Innenfinanzierung aus einbehaltenen Gewin-nen immer schwieriger wird, rückt die externe Kapitalaufbringung als strategische Option immer mehr in den Fokus der Bankenvorstände.

Externe Kapitalbeschaffung durch Regionalbanken

Grundsätzlich sind zur externen Kapitalbeschaffung durch Regionalbanken drei unter-schiedliche Strategien gangbar: Erhöhung des gezeichneten Kapitals, Emission von zu-sätzlichem Kernkapital (AT1), Emission von Ergänzungskapital (T2). Damit verbunden sind unterschiedliche Vor- und Nachteile, die im Folgenden beleuchtet werden:

Erhöhung des gezeichneten Kapitals:
Diese Variante hängt zunächst davon ab, über welche Rechtsform eine Regionalbank verfügt. Bei den Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute ist diese Option aufgrund des Beihilfeverbotes der EU kein praktisch gangbarer Weg. Kapitalerhöhungen seitens der Gewährträger sind nur dann zulässig, wenn diese aufgrund von Stresssituationen unvermeidlich sind und wenn diese gemeinsam mit einem Restrukturierungsplan von der EU-Kommission bewilligt werden.
Anders liegt der Fall bei den Genossenschaftsbanken – diese können ihr Grundkapital durch Ausgabe von Genossenschaftsanteilen erhöhen.