Management Summary
Die immer wieder diskutierte Sondersteuer für Banken („Bankenabgabe“) entbehrt jeglicher validen Begründung – die verwendeten Argumente sind plakativ und verkürzt und halten einer näheren Analyse nicht stand:
- Abschöpfen von überbordenden Gewinnen: Gewinne von Banken hängen stark vom Zinszyklus ab und sind damit immanenten Schwankungen ausgesetzt; eine Sonder-steuer in der Spitze ohne Steuererleichterungen im Tal schwächt die erforderliche Kapitalbildung und fördert die Instabilität der Finanzbranche. Zudem ist die Profitabilität der Banken durchschnittlich – z.B. werden in der Tech-Branche deutlich höhere Ren-diten erwirtschaftet. Über die KöSt werden bedeutende Beträge an Steuereinnahmen generiert, zudem sind Dividendenausschüttungen zusätzlich mit 27,5 % KESt belastet
- Windfall Profits durch die EZB-Einlagen: Auch hier gilt es einen gesamten Zinszyklus zu betrachten – lange Jahre haben die Banken negative Zinsen bezahlt ohne Steuer- erleichterungen zu bekommen; auch bei einer Absenkung der EZB-Einlagenzinsen stehen den Banken alternative Anlagen zur Verfügung z.B. Staatsanleihen
- Schröpfen der Konsumenten: Während der Niedrigzinsphase hat das Privatkunden- geschäft erhebliche Verluste verzeichnet; der wichtigste Faktor dazu ist die asymme-trische Verteilung der Zinssenkungsmöglichkeiten durch die Banken – der Konsumen-tenschutz verbietet negative Zinsen; zudem gibt es Alternativen zu den traditionellen Banken – Zinsplattformen und Neo-Banken
- Banken leisten heute schon bedeutende direkte und indirekte Beiträge zum Staatshaus-halt (Fiskaljahr 2023): KöSt, Stabilitätsabgabe, SRM-Fonds, MREL-Prämien, Einkommensteuer auf Dividenden – in Summe geschätzt ca. 4 – 5 Mrd. EUR
Letztendlich ist eine Sondersteuer für Banken ökonomisch nicht gerechtfertigt und damit willkürlich – am Ende bleibt als Rechtfertigung nur eine weit verbreitete Akzeptanz in der Bevölkerung, neudeutsch Populismus.
Bankenabgabe in Österreich ohne valide Begründung
Österreich sieht sich – wie auch viele andere europäische Staaten – mit einem gewaltigen Loch im Staatshaushalt konfrontiert. Jede neue Regierung steht vor der Herausforderung einer nach-haltigen Budgetsanierung. Es liegt in der Natur einer parteipolitischen Demokratie, dass die jeweiligen Lösungsansätze der politischen Lager sehr unterschiedlich sind. Immer wieder wird dabei von unterschiedlichsten Ecken eine sogenannte Bankenabgabe vorgeschlagen; diese ist nicht zu verwechseln mit der europäischen Bankenabgabe, die in einen europäischen Fonds zur Bekämpfung von Bankkrisen einzahlt (SRM Verordnung EU 806/2014), sondern ist eine Sonder-steuer für Finanzinstitute, die in das laufende Budget einzahlt. Aus einer sachlichen und ökonomischen Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex zeigt es sich, dass es dazu keine validen Argumente gibt – am Ende ist das eine willkürliche Zwangsabgabe, die halt gerade die Banken trifft.
Willkürlich und populistisch
Willkürliche Abgaben auf besondere Wirtschaftssubjekte oder Warengruppen finden sich in der Wirtschaftsgeschichte immer wieder. Beliebt waren die sogenannten Luxussteuern – schon im alten Rom wurde 570 eine Steuer auf Luxussklaven, Schmuck und bunte Frauenkleider eingeführt und der Preußenkönig Friedrich I. besteuerte ab 1698 Perücken und Karossen zur Finanzierung seines Hofstaates und seiner Feldzüge. In Österreich wurde 1978 ein neuer Mehr-wertsteuersatz von 30 % für Autos, Schmuck, Uhren, Pelze und Konsumelektronik eingeführt – damals umgangssprachlich Luxussteuer genannt. Diese wurde dann bis 1992 wieder schrittweise abgeschafft – geblieben ist nur die Abgabe auf KFZ – heute in der Form der NoVA. Andere Pläne von Sondersteuern – z.B. die von Deutschland geplante KFZ-Maut für Ausländer sind vor dem EuGH gescheitert.