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Bankenumfeld

Bankenabgabe: „Ökonomischer Unsinn“

Wenn durch eine politisch gewollte Abgabe Kredite für Häuslbauer oder KMU’s billiger werden sollen, werden sie für andere Kundengruppen teurer, argumentiert die Schweizer Beratungsfirma Confidum – und empfiehlt der Politik, sich besser mit den Grundzügen des Bankenwesens zu beschäftigen.

Nein, das Papier sei eigeninitiativ und nicht in irgendjemandes Auftrag entstanden, sagt Ullrich Kallausch. Der frühere Vorstand bei Sal. Oppenheim, der Deutsche Bank in Österreich und Mitinhaber bei der Semper Constantia Bank in Wien ist heute Managing Partner der in Schweiz ansässigen Beratungsfirma Confidum und als solcher Co-Autor eines aktuellen Positionspapiers zur in Österreich geplanten Bankenabgabe.

Darin werden sämtliche Pro-Argumente für eine solche von der FPÖ favorisierte Maßnahme zerpflückt: Das Abschöpfen von Übergewinnen, Windfall Profits der Banken durch EZB-Einlagen, das angebliche Schröpfen der Konsument:innen. Wirtschaftshistorisch gehen die Autoren zurück bis ins antike Rom, etwa zur 570 eingeführten Steuer auf Luxussklaven, ähnlich der Bankenabgabe eine „willkürliche Abgabe auf besondere Wirtschaftssubjekte“.

Was ist aber mit der übers Wochenende ins Spiel gebrachte Variante, eine Bankenabgabe nicht zur Budgetsanierung, sondern als Konjunkturmaßnahme einzusetzen, indem man die Banken zwingt, billigere Kredite z.B. an Häuslbauer oder KMU’s zu vergeben? Offenbar kann sich auch die ÖVP, bisher strikte Gegnerin einer Bankenabgabe, mit dieser Idee anfreunden.

Kallausch hält sie im trend-Gespräch jedoch für „ökonomischen Unsinn“ und populistisch. Erstens müssten die Aufsichtsregularien geändert werden, wenn Kredite für bestimmte Kundengruppen verbilligt werden sollen, „und das kann nur die EZB“. Zweitens würden die Banken als Folge einer solchen Maßnahme weniger verdienen. Und da sie dennoch ihre Eigenkapitalziele erreichen müssten, würden die Finanzinstitute eben anderswo an der Kosten- bzw. Einnahmenschraube drehen. Die Folge: „Andere Kundengruppen würden zum Handkuss kommen“, etwa in Form höherer Gebühren oder teurerer Kredite.

Generell sei in Europa das Verständnis für die Rolle der Banken in der Geldwirtschaft unterbelichtet, so der Finanzfachmann. In den USA würden sich weder Demokraten noch Republikaner eine solche Abgabe einführen trauen, „denn es ist wesentlich, dass der Kreditfluss funktioniert“. In Österreich dagegen „versteht die Politik zuwenig von geldwirtschaftlichen Prozessen“.

Quelle: https://www.trend.at/politik/bankenabgabe-unsinn

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Risiko-& Eigenkapitalmanagement

Starkes Kernkapital – Fundament des Geschäftserfolges von Morgen

Kernkapital wird immer mehr zum strategischen Engpassfaktor – Eigenkapitalbeschaffung über AT1 Emission wird zu bedeutender Option auch für Regionalbanken

Bislang kaum genutzt, aber ein ideales Instrument zur externen Kapitalbeschaffung stellt die Emission von AT1 Kapital dar, vor allem weil es in der Risikotragfähigkeit (ICAAP; Internal Capital Adequacy Assessment Process) im Gegensatz zum T2-Kapital voll anrechenbar ist.

Kapitalbeschaffung durch AT1 Emission für Regionalbanken, Sparkassen und VR-Banken

Grundsätzlich sind zur externen Kapitalbeschaffung durch Regionalbanken drei unterschiedliche Strategien gangbar: Erhöhung des gezeichneten Kapitals, Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1), Emission von Ergänzungskapital (T2). An dieser Stelle wird das Instrument zur Schaffung von Kernkapital durch die Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) näher beleuchtet.

Als Instrument zur externen Kapitalbeschaffung ist die Emission von AT1 Kapital eine sehr interessante Variante, da das AT1 Kapital in der Risikotragfähigkeit (ICAAP; Internal Capital Adequacy Assessment Process) im Gegensatz zum T2-Kapital voll anrechenbar ist. AT1 Kapital muss hierbei folgenden Kriterien genügen:

  • Die Laufzeit der Emissionen ist aus Sicht des Investors unbegrenzt (Perpetuals) – eine Kündigungsmöglichkeit kann nach frühestens fünf Jahren Laufzeit dem Emittenten eingeräumt werden (Call-Option). Die Rückzahlung ist in jedem Fall durch die Aufsicht zu bewilligen.
  • Die Emissionen tragen zum Ausgleich von Verlusten auch im „going concern“ einer Bank bei. Dazu stehen zwei Mechanismen zur Verfügung: Im Wandlungsmodell werden die AT1 Emissionen in CET-1 (Common Equity Tier 1) Kapitalinstrumente umgewandelt, im Herabschreibungsmodell werden die AT1 Emissionen mittels Haircuts unter spezifischen Bedingungen gegen CET-1 Kapital heruntergeschrieben. Für Regionalbanken kommt aufgrund der Rechtsform nur das Herabschreibungsmodell in Frage.
  • Die Couponzahlungen können nach dem Ermessen des Bankvorstandes und des Aufsichtsrates ausgesetzt werden. Dadurch wird keine Zahlungsstörung der Bank („Default“) bewirkt und der Coupon darf in der Zukunft nicht nachgeholt werden. Die Aussetzung einer Couponzahlung ist aus Gründen der Reputation als Emittent, der Wirkung auf die jeweilige Verbundorganisation, Wahrnehmung der Aufsicht und wegen juristischer Anforderungen, Stichwort „Willkürverbot“ gut zu überlegen.

Von den Mindestanforderungen der Säule 1 können 1,5 % des Gesamtrisikos über AT1 abgebildet werden, der SREP-Zuschlag (Säule II) kann zu maximal 43,75 % über AT1 Kapital abgebildet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, statt T2 Kapital auch AT1 Kapital zur Anrechnung heranzuziehen. Damit können weitere 2 % der RWA (Säule 1) über AT1 abgebildet werden. Somit könnte bei einer vollen Ausschöpfung aller Potenziale das Kernkapital um ca. 30 % der Kapitalanforderung (TCR; Total Capital Requirement) gesteigert werden. Dieses kann zur Gänze als Risikomasse in der RTF-Berechnung herangezogen werden.

Allerdings war diese Option der Kapitalbeschaffung aus unterschiedlichen Gründen den Regionalbanken in der praktischen Umsetzung weitestgehend verschlossen:

  • Die untere Größenordnung einer öffentlichen Emission liegt bei ca. 500 Mio. EUR; darunter ist der Emissionsprozess mit Prospekterstellung, Emissionssyndikat und Börsennotierung zu aufwendig; auch wenn man von einem AT1 Potenzial von ca. 30 % des CET-1 Kapitals ausgeht, sind die aufgerufenen Summen der regionalen Banken davon weit entfernt
  • Privatplatzierungen als alternative Variante sind zwar möglich, scheitern aber in den meisten Fällen an der fehlenden Liquidität der Emission und damit verbunden mit der Bewertungsmöglichkeit in den Portfolien der Investoren – erschwert wird eine Platzierung durch die Zugehörigkeit zur MIFID Klasse 6 von AT1 Instrumenten und auch einem Anrechnungsverbot, wenn die Emissionen seitens des Emittenten direkt oder indirekt finanziert wurden. Damit fallen Kunden mit Kreditbeziehungen zum Emittenten als Investoren aus.

Lösungsweg für Banken und Sparkassen zur Stärkung des Eigenkapitals durch AT1 Emission

Durch Bündelung verschiedener AT1 EmissionenvonSparkassen und Geno-Banken in einem Investmentfonds wie dem „CARD CoCo AT1 Regional Banks DACH Fonds“ in Verbindung mit professionellem Emissionsmanagement können Banken und Sparkassen unter Mitwirkung verschiedener Experten aus dem Netzwerk der CONFIDUM AG eine strukturierte und kostengünstige Emissionsmöglichkeit initiieren. Die Coupons betragen in den relevanten Ratingklassen der Emittenten bezüglich des Couponrisikos, abhängig von der jeweiligen Marktentwicklung, derzeit ca. 7 % bis 9 % – das entspricht unter Berücksichtigung des Steuereffektes den Kosten einer Dividendenrendite von ca. 5 % in der besten Ratingklasse.

Auch wenn die Couponzahlungen auf den ersten Blick hoch anmuten, betriebswirtschaftlich ist die Emission von AT1 Kapital interessant. Investiert die Sparkasse, VR-Bank oder Regionalbank das Kapital ins Kundengeschäft mit zwischenzeitlich wieder vernünftigen Margen werden Renditen zwischen 10 % bis 20 % erzielt. Selbst wenn, nicht alles Kapital direkt investiert wird, verbessert sich durch die Stärkung des Kernkapital mittels AT1 Emission die strukturelle Eigenkapitalsituation und das Haus ist auf unvorhersehbare Entwicklungen noch besser vorbereitet.

PRAXISTIPPS

  • Keine zeit- und nervenraubenden Expeditionen und aufwendige Emissionsprojekte
  • Sicherheit durch standardisiertes Verfahren mit Expertenbegleitung
  • Kleines Expertenteam zur Realisierung der AT1 Emission
  • Kurzer Realisierungszeitraum durch standardisiertes Verfahren, fertigem Konzept von der Initiierung bis zur Platzierung

    Interessierte können das neue Lösungsmodell im kostenfreien Online-Seminar „FCH TopPartner: Stärkung des Eigenkapitals durch Emission AT1 Kapital kennenlernen. Von der Idee über Emissionsbedingungen, Pricing bis zur Platzierung wird das Modell inkl. Praxisbericht vorgestellt.

Quelle: https://www.fch-gruppe.de/Beitrag/22038/starkes-kernkapital–fundament-des-geschaeftserfolges-von-morgen?ID=22038

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Risiko-& Eigenkapitalmanagement

Sparkassen und GenoBanken brauchen Kapital – von außen

Beitrag zur Neujahrsumfrage 2023 von finanz-szene vom 2. Januar 2023 „Was erwartet unsere Banken in 2023?“ von Hans-Joachim Schettler, Managing Director CONFIDUM AG

„Der Finanzstabilitätsbericht vom November 2022 brachte die Zahlen an die Öffentlichkeit, die von Experten befürchtet worden waren: Die Zinswende hat das Zinsänderungsrisiko der deutschen Sparkassen und Genobanken schlagend werden lassen. Demnach betrugen die Abschreibungen auf eigene Wertpapiere 12,3 Mrd. Euro – das entspricht 5,6 % des Kernkapitals; um dazu einen Ausgleich zu schaffen, haben die Sparkassen und Geno-Banken ihre gesamten stillen Reserven von 21,8 Mrd. EUR aufgelöst. Es ist zu erwarten, dass bis Jahresende wegen der Zinspolitik der EZB weitere Abschreibungen vorzunehmen sind. Nachdem das Kapital innerhalb der Sparkassen und Genobanken nicht gleich verteilt ist, schätzen wir, dass bei mindestens einem Drittel der Institute die Eigenkapitalsituation angespannt ist und rasche Maßnahmen erforderlich sind. Ein Einbremsen des Neugeschäftes zur Erhöhung der Eigenkapitalquote ist keine valide Option. Dadurch wird die Profitabilität eingeschränkt, eine Stärkung des Eigenkapitals über Thesaurierung von Gewinnen verhindert und zusätzlich die Marktposition erheblich geschwächt. Auch eine Verschärfung des Kostenmanagements wirkt nicht so rasch, wie es erforderlich wäre, um die Kapitalquote kurzfristig anzuheben. Aus unserer Sicht ist die zweckmäßigste Strategie eine externe Stärkung des Kernkapitals über AT1 Kapital (Art. 51ff CRR). Dieses im Zuge der Finanzkrise geschaffene Instrument wird von den Großbanken intensiv genutzt, die Sparkassen und Genobanken haben das Potenzial bisher nicht erschlossen. Geht man von einem durchschnittlichen Potenzial von 2 %-Punkten (1,5 % Säule 1 plus 0,5 % SREP) an möglichem AT-1 Kapital aus, so könnten die Sparkassen und Genobanken ihr Kernkapital um ca. 25 Mrd. EUR ausbauen. In der Zwischenzeit gibt es auch ein speziell ausgerichtetes Angebot im Kapitalmarkt.“ Hans-Joachim Schettler, Confidum

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Privatkundenbanking

LEIV – integraler Bestandteil der Personalstrategie 3.0

Das bei Universal-, Regionalbanken und Sparkassen lange Zeit richtigerweise auf der Agenda weit obenstehende Thema „Restrukturierung und Personalreduktion“ ist seit Mitte der 2010er Jahre deutlich differenzierter zu sehen. Die Kernressource „MitarbeiterInnen“ ist weiterhin wesentliche Effizienzdeterminante, jedoch zugleich zum strategischen Engpassfaktor mutiert.

Eine Systematik für eine LEIstungsorientierte Vergütung (LEIV) stellt DIE zentrale Möglichkeit dar, Mitarbeiter entsprechend der Bankziele auszurichten und sie am Erfolg zu partizipieren. Als solche trägt LEIV zudem zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität wesentlich bei. Der regulatorische Rahmen ist einzuhalten, wobei eine unkomplizierte und zielorientierte Umsetzung keine Raketenwissenschaft ist.

Um die Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen, sind LEIV-Initiativen in zahlreichen Banken aktuell in der Umsetzung.

  1. Personalstrategie 3.0 und Einordnung eines LEIV

    Das Narrativ, dass die Rekrutierung neuer Mitarbeiter der sprichwörtlichen Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen gleicht, ist vielfach empirisch bestätigt. Über einhundert Bewerbungen auf eine Stellenausschreibung mit zumindest 10 bis 20 Aspiranten in der engeren Auswahl sind mittlerweile zur Folklore mutiert; die anekdotische Evidenz legt nahe, dass die händeringend nach geeignetem Personal suchenden Finanzdienstleistungsunternehmen vielfach froh sein müssen, überhaupt eine kleine Zahl an Interessenten zu einem Vorstellungsgespräch einladen zu „dürfen“.

    Neben Pensionierungswellen bei geburtenstarken Jahrgängen und der seit Mitte der 1970er-Jahre niedrigen Geburtenrate, tragen auch der vermehrte Wunsch von Arbeitnehmern nach reduzierter Wochenarbeitszeit (Stichwort: Work-Life-Balance) dieser Entwicklung Rechnung. Das durch jahrelange mediale Berichterstattung darüber hinaus aufgebaute Popanz zum Bankgeschäft als Branche, in der „ein Abbau von einem Drittel der Arbeitsplätze bevorsteht“, bedeutete ebenfalls nicht unbedingt Rückenwind als attraktiver Arbeitgeber.

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Privatkundenbanking

Leistungsorientierte Vergütung in der Personalstrategie 3.0

Das bei Banken lange Zeit richtigerweise auf der Agenda weit obenstehende Thema „Restrukturierung und Personalreduktion“ ist seit Mitte der 2010er Jahre deutlich differenzierter zu sehen. Die Kernressource „Mitarbeiterinnen“ ist weiterhin wesentliche Effizienzdeterminante, jedoch zugleich zum strategischen Engpassfaktor mutiert.

Eine Systematik für eine leistungsorientierte Vergütung (LEIV) stellt DIE zentrale Möglichkeit dar, Mitarbeiter entsprechend der Bankziele auszurichten und sie am Erfolg zu partizipieren. Als solche trägt LEIV zudem zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität wesentlich bei. Der regulatorische Rahmen ist einzuhalten, wobei eine unkomplizierte und zielorientierte Umsetzung in Regionalbanken keine Raketenwissenschaft ist.

Um die Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen, hat die Raiffeisenbank Wienerwald LEIV implementiert. Weitere Raiffeisenbanken sind aktuell in der Umsetzung vergleichbarer Initiativen.


Personalstrategie 3.0 und Einordnung eines LEIV

Das Narrativ, dass die Rekrutierung neuer Mitarbeiter der sprichwörtlichen Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen gleicht, ist vielfach empirisch bestätigt. Über einhundert Bewerbungen auf eine Stellenausschreibung mit zumindest 10 bis 20 Aspiranten in der engeren Auswahl sind mittlerweile zur Folklore mutiert; die anekdotische Evidenz legt nahe, dass die händeringend nach geeignetem Personal suchenden Finanzdienstleistungsunternehmen
vielfach froh sein müssen, überhaupt eine kleine Zahl an Interessenten zu einem Vorstellungsgespräch einladen zu „dürfen“.

Neben Pensionierungswellen bei geburtenstarken Jahrgängen und der seit Mitte der 1970er-Jahre niedrigen Geburtenrate trägt auch der vermehrte Wunsch von Arbeitnehmern nach reduzierter Wochenarbeitszeit (Stichwort: WorkLife-Balance) dieser Entwicklung Rechnung. Der durch jahrelange mediale Berichterstattung darüber hinaus aufgebaute Popanz zum Bankgeschäft als Branche, in der „ein Abbau von einem Drittel der Arbeitsplätze bevorsteht“, bedeutete ebenfalls nicht unbedingt Rückenwind als attraktiver Arbeitgeber.

Eine Vorahnung, welche Dimension diese strategische Herausforderung noch annehmen kann, offenbaren die relevanten Kennziffern. Die zu über 2.000 aktiven Mitarbeitern bei rund 35 Raiffeisenbanken ausgewerteten Daten zur Altersverteilung sprechen bei Gegenüberstellung mit der Altersstruktur der unselbständig Erwerbstätigen schnörkellosen Klartext. In der Alterskohorte „50 – 60 Jahre“ weist das Primärbanken-Sample einen Mitarbeiteranteil von 34% auf, während auf die idente Alterskohorte bei den unselbständig Erwerbstätigen lediglich 25% entfallen – ein faktorieller Unterschied von fast 1,4 (!). Auf den Punkt gebracht: Im aktuellen und sich weiter zuspitzenden Wettbewerb um quali­fizierte Arbeitskräfte ist Raiffeisen mit Blick auf die Altersverteilung besonders gefordert.

Unter „Personalstrategie 3.0″ werden in der Abb. 1 vier besonders relevante Bausteine dar­gestellt, die im Zusammenhang mit dem HA Ma­nagement auf der Agenda der 2020er-Jahre weit oben zu priorisieren und generalstabsmäßig um­zusetzen sind: ,,Walk the talk“, sozusagen als flan­kierende Devise.

Der abgebildete Baustein „leistungsorien­tiertes Vergütungssystem“ (LEIV) steht als inte­graler Bestandteil der Personalstrategie 3.0 folgend im Fokus.

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Risiko-& Eigenkapitalmanagement

„Stärkung Eigenkapital mit zusätzlichem Kernkapital über AT1-Emission“

Stabilität und Zukunftsfähigkeit für Banken und Sparkassen durch gestärktes Kernkapital, neue Ansätze und konkrete Lösungswege durch Emissionvon AT1-Kapital

I. Ausgangslage und Hintergründe
Der Beitrag zeigt Wege und neue Lösungen für Banken und Sparkassen auf, das Kernkapital zu stärken um die Bank, Sparkasse robust und zukunftsfähig zu halten.

1. AT1 Kapital – starke Inanspruchnahme durch SI-Banken
Nachdem im Zuge der Finanzkrise die Stärkung der Eigenkapitalbasis der europäischen Banken das zentrale Anliegen der Aufsichtsbehörden war, wurde als Alternative zur Ausgabe von neuen Aktien das Instrument des Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds) geschaffen. Dieses Kapitalinstrument wurde in der Zwischenzeit unter dem Begriff „Additional Tier 1 Capital – AT1“ in der Capital Requirement Regulation kurz CRR (Art. 52 bis 54) verankert. Der Hintergrund war, dass mit dem Verfall der Kurse der Bankaktien weit unter den Substanzwert Kapitalerhöhungen zu starken Verwässerungen der Altaktionäre geführt hätten und kaum platzierbar waren. Seit Einführung der CoCo-Bonds im Jahr 2009 haben die europäischen Banken bisher mehr als 300 Mrd. € an sogenannten AT1-Anleihen emittiert. Dominiert wird dieser Markt von Banken aus UK, Schweiz, Frankreich und Spanien. Der Anteil der deutschen Banken an den AT1 Emissionen ist traditionell gering und entfällt im Wesentlichen auf die SI-Banken.

Abbildung 1: Emissionsvolumen CoCo-Bonds Europäischer Banken

Eine genauere Analyse zeigt, dass die meisten SI-Banken ihre AT1-Emissionspotenziale nahezu ausgeschöpft haben. Auf der anderen Seite haben die LSI-Banken (Less Significant Institutions), die vor allem aus regionaltätigen Banken und Bankenverbünden bestehen, bisher AT1-Kapital nur in geringsten Mengen in Anspruch genommen. Das bestätigt den geringen Anteil von Deutschland – dort wird der Bankenmarkt vor allem durch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken dominiert. Traditionell verfügen diese Institute ausgehend von der Thesaurierungspraxis der erzielten Gewinne über CET-1-Kapital-Ausstatt ungen, die weit über dem regulatorischen Erfordernis stehen.

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Privatkundenbanking

Neue Wege im Private Banking

Die schlechte Entwicklung der Vermögenswerte zu Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrise haben viele Kunden des Private Banking verunsichert und verärgert. Nun gilt es, laut den Spezialisten von Confidum (Financial Management Consultants) die Anfang Mai ein Fachpublikum zu einer Konferenz in der Abtei Neumünster eingeladen hatten, das Vertrauen der Anleger in die Kompetenz der Private Banking-Anbieter wieder zu verbessern.

Zur Veranschaulichung der erstgenannten Erkenntnis stellte Christophe Graber, Managing Director der Schweizer Finanzberatungs-Gesellschaft, im Rahmen dieser Konferenz eine Studie vor, aus der hervorgeht, dass 70 Prozent der befragten Kunden mit ihrer derzeitigen Hauptverbindung in Sachen Vermögensbetreuung unzufrieden, beziehungsweise sehr unzufrieden sind.

Mehr als 80 Prozent der Kunden beurteilen das aktuelle Preis/Leistungsverhältnis ihrer Bankpartner als schlecht oder sehr schlecht und knapp 30 Prozent der Befragten suchen derzeit aktiv und konkret nach Alternativen zu ihrer bestehenden Hauptbankverbindung in Sachen Vermögensberatung. Diese Unzufriedenheit der Kunden hat laut Christophe Graber mehrere Gründe und wird durch interne Defizite verstärkt. Viele Private Banking-Anbieter beharren auf traditionellen und oftmals starren Asset Management-Ansätzen, ohne Berücksichtigung der sich drastisch veränderten Marktgegebenheiten und bieten intransparente und oftmals „ambitionierte“ Preismodelle mit nur bedingt vermittelbarer Nutzkomponente an. Daneben wird die Geschäftssteuerung primär unter kurzfristig orientierte Ertragsaspekte gestellt und das häufige Wechseln verschiedener Bankiers zwischen verschiedenen Private Banking-Häusern geht zulasten einer stimmigen und qualitativ homogenen Beratungskultur und schadet schlussendlich dem Kunden.

Christophe Graber unterstrich aber in diesem Kontext dass die Private Banking-Branche in den letzten Jahren sehr erfolgreich gearbeitet habe, jedoch müsse man jetzt umdenken, um unter anderem den Anforderungen einer neuen Generation von Kunden gerecht zu werden. Diese Kunden werden anspruchsvoller, flexibler und zu einem großen Teil auch besser informiert sein.


,,Stillhalte- und
Aussitzstrategien“


Auch Markus Bräckle, Managing Director, bemerkte weiter dass „Stillhalte- und Aussitzstrategien“ im Zusammenhang mit der aktuellen Krise nicht von Erfolg gekrönt sein werden und dass proaktive Kommunikation mit allen Interessengruppen, allen voran den Kunden und Mitarbeitern, das Gebot der Stunde sei.

Traditionelle Werte wie Verantwortung, persönlicher Einsatz, Fairness oder schlicht Zuverlässigkeit stehen wieder hoch im Kurs und sollen zu einer dauerhaften „Witl/Win-Situation“ zwischen Bank und Kunden beitragen. Bei der daraus resultierenden Partnerschaft sollen die anvertrauten Kundenvermögen mit einem Höchstmaß an Verantwortung verwaltet werden.

Des Weiteren verwies Markus Bräckle auf die Tatsache dass Produkte wieder verständllicher und nachvollziehbarer gestaltet werden müssen, dies gilt sowohl für Produzenten und Berater, als auch für Kunden, deren Bereitschaft zum Invest in „Black-Boxes“ in absehbarer Zeit verschwunden sein dürfte. Daneben wurde auch wieder mehr Kostentransparenz seitens der Private-Banking-Anbieter gefordert.

In seinem Schlusswort unterstrich Christophe Graber, ebenfalls Managing Director von Confidum, dass die aktuelle Krisensituation zu einer Chance werden kann, und zwar für jene Anbieter, die zeitnah und selbstkritisch den eingeschlagenen Kurs ihrer Unternehmen auf die veränderten Rahmenbedingungen und Erwartungen ausrichten.

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Regulatorik

Wirtschaft warnt vor Kosten der Finanzmarkt-Reform

Aus der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich kommt Zustimmung für eine engere Vernetzung der Aufsichtsbehörden und verbindliche Aufsichtsstandards. Zwei Dinge will man dort allerdings nicht: eine zentrale „Super-Behörde“ und Folgekosten aufgrund einer potenziellen „Überregulierung“. Die regulatorischen Kosten wüchsen ohnehin schon Jahr für Jahr.
Vor etwa zwei Wochen hat die EU-Kommission ein Strategiepapier zur Neuordnung der Aufsicht des europäischen Finanzmarktes vorgelegt. Es basiert auf einem Bericht der so genannten „De-Larosière-Gruppe“. Dieser schlägt eine engere Koordinierung der einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden und eine neue „Frühwarnstelle“ unter der Verantwortung der Europäischen Zentralbank vor (VersicherungsJournal 5.3.2009). Eine zentrale Aufsicht ist
darin aber nicht vorgesehen.

Kurz zuvor hatten sich Kommission und EU-Staaten für eine Reform ausgesprochen und ihren Willen zur Neugestaltung des Weltfinanzsystems bekundet (VersicherungsJournal 24.2.2008).


Für ein dezentrales Modell

Die Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer
Österreich hat sich am Montag positiv zu den Plänen der Kommission
geäußert.

Die österreichische Kreditwirtschaft hält die Vorschläge für ein dezentrales Kooperationsmodell der europäischen Aufsichtsbehörden „für ein im heutigen politischen Umfeld realistisches Modell, das sowohl die lokale Kenntnis nutzt als auch grenzüberschreitend eine bessere Abstimmung erreichen soll“, erklärte Sparten-Geschäftsführer Dr. Herbert Pichler.

Ein „Ja“ kommt aus der Bundessparte zur Registrierung und Überwachung von Rating-Agenturen. Sie plädiert außerdem dafür, alle Anbieter von Finanzdienstleistungen vergleichbaren Regelungen zu unterwerfen.


„Weit von Harmonisierung entfernt“

Forderungen nach Schaffung einer „europäischen Super-Behörde“ stoßen dagegen auf Ablehnung. Pichler: „Solange die politischen Fragen nach der weiteren Integration der EU nicht geklärt sind, kann man nur evolutionär auf den bestehenden Institutionen aufbauen.“

Unterstützung findet in der Kammer aber der Ansatz der Kommission, die volkswirtschaftliche Kompetenz der Zentralbanken stärker als bisher in die Bankenaufsicht einzubinden. Notwendig ist laut Pichler jedenfalls die Harmonisierung der Aufsichtsregeln: „Davon sind wir derzeit weit entfernt.“


Warnung vor bürokratischen Kosten

Zugleich warnt die Bundessparte vor einer „neuen Welle der Überregulierung mit allen Kosten und Folgen“. Die regulatorischen Kosten, die den Unternehmen entstünden, seien schon in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Kammer stützt sich dabei auf eine Studie der Confidum Financial Managament Consultants AG über die Kostenauswirkungen von Regulierungen.

Demnach beliefen sich die regulatorischen Gesamtkosten für die
österreichische Kreditwirtschaft im Jahr 2005 auf 176 Millionen Euro, stiegen im Jahr 2006 auf 231 Millionen Euro und erreichten im Jahr 2007 einen Wert von 297 Millionen Euro – innerhalb von zwei Jahren ein Anstieg von rund 70 Prozent.

Versicherungsunternehmen wurden in der Studie nicht untersucht. Sparten-Geschäftsführer Pichler sieht im Bereich der Versicherungswirtschaft jedoch dieselbe Tendenz.


„Sorgsam ausbalanciertes“ Reglement

Im Februar hatte sich das „Pan-Europäische Versicherungsforum“ (Pan-European Insurance Forum, PEIF), dem auch österreichische Versicherer angehören, für „sorgsam ausbalancierte regulatorische Konsequenzen“ im Aufsichtsrecht ausgesprochen (VersicherungsJournal 5.3.2009).

Eine künftige Regulierung solle sich „noch stärker an Risiken orientieren und gutes Risikomanagement honorieren“. Die Aufsichtssysteme sollen – so die Position der Versicherer – der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmen angepasst werden, große Unternehmen statt von vielen nationalen Behörden durch eine Gruppenaufsicht effizienter beaufsichtigt werden.

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Regulatorik

Für gezielte Verbesserungen der Finanzmarktregulierung

Bundeskreditsparte: Für gezielte Verbesserungen der Finanzmarkt-regulierung, aber gegen neue Regulierungswelle

Folgestudie von Confidum St. Gallen zu Kosten der Regulierung präsentiert

„In der laufenden Diskussion über eine Neuordnung der Finanzmarktregulierung befürwortet die österreichische Kreditwirtschaft gezielte Verbesserungen des aufsichtsrechtlichen Rahmens auf Basis von Schwächeanalysen, um Krisen besser vorzubeugen, warnt aber vor einer neuen Welle der Überregulierung mit allen Kosten und Folgen“, betonte im Vorfeld des G20-Gipfels Herbert Pichler, Geschäftsführer der Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich, heute, Montag.

Das geplante Reformprogramm soll Änderungen der Finanzmarktregulierung und eine verbesserte internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden beinhalten. Die von der Kommission eingesetzte Expertenkommission sieht die Schwäche in der zu geringen Harmonisierung bei der Umsetzung der Regularien sowie in einer wenig effizienten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.


Zentralbanken stärker in Bankenaufsicht einbinden

Die österreichische Kreditwirtschaft hält die nun gemachten Vorschläge für ein dezentrales Kooperationsmodell der europäischen Aufsichtsbehörden anstelle einer europäischen „Super-Behörde“, das sowohl die lokale Kenntnis nützt als auch eine bessere Abstimmung grenzüberschreitend erreichen soll, für ein im heutigen politischen Umfeld realistisches Modell. Sie unterstützt es auch, dass die volkswirtschaftliche Kompetenz der Zentralbanken stärker als bisher in die Bankenaufsicht eingebunden werden soll, stellte Pichler fest.

Wenn nun alle Vorschläge in Richtung Überarbeitung der strengen Eigenkapitalregeln Basel II mit einem Aufbau zusätzlicher Kapitalpuffer über den Konjunkturzyklus, mit schärferen Regeln für die Eigenmittelverpflichtung bei Wertpapierbeständen im Handelsbuch u.a. gehen, dann führen alle diese Vorschläge keineswegs dazu, um die überproportional wirkenden prozyklischen Effekte in der aktuellen Situation abzumildern. „Die Vorschläge der Kommission, die auf den Konjunkturzyklus abzielen, reichen nicht aus“, stellte Pichler fest.

Im Hinblick auf die krisenverstärkenden Auswirkungen der internationalen Rechnungslegungsbestimmungen unterstützt die österreichische Kreditwirtschaft alle Initiativen, die rasch eine Klärung verlangen, wo wegen der Marktprobleme von der Fair-value-Bewertung abgegangen werden kann.


Registrierung und Überwachung von Ratingagenturen

Zum Thema Ratingagenturen unterstrich Pichler, dass nach den gemachten Erfahrungen der Ansatz der Kommission, eine Registrierung und Überwachung von Ratingagenturen vorzusehen, zu unterstützen ist. Die Bundeskreditsparte plädiert zudem dafür, dass alle Anbieter von Finanzdienstleistungen vergleichbaren Regelungen unterliegen sollen.

Bei aller Notwendigkeit zur Schließung regulatorischer Lücken sollen aber auch die Kosten der Regulierungen und der wachsenden Bürokratie nicht vergessen werden. Ohne Berücksichtigung der genannten Vorhaben bzw. der derzeit laufenden aktuellen Projekte wie die Schaffung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums, die Umsetzung der Zahlungsdienste-Richtlinie und der Verbraucherkredit-Richtlinie betrugen die regulatorischen Kosten für die österreichische Kreditwirtschaft im Jahr 2007 bereits 300 Millionen Euro. Das geht aus einer Studie des Beratungsunternehmens Confidum St.Gallen über die Kostenauswirkungen von Regulierungen für die Kreditwirtschaft hervor, die ebenfalls heute präsentiert wurde. Demnach wurden 2007 rund 3,2 Prozent des Betriebsaufwandes der österreichischen Banken durch die Implementierung und laufende Einhaltung von Regularien ausgelöst. Das Betriebsergebnis wird dadurch mit rund 5,5 Prozent belastet. Damit binden regulatorische Vorschriften rechnerisch rund 2.800 Vollzeitmitarbeiter in den heimischen Banken. „Diese Kosten und der vermehrte Personalaufwand belasten die Banken in einer Zeit, in der Kosteneffizienz besonders gefragt ist. Daher muss darauf hingewiesen werden, dass bei aller Notwendigkeit zur Schließung regulatorischer Lücken auf den Abbau von Bürokratie nicht vergessen werden darf“, betonte Pichler. Immerhin war es noch vor Kurzem vielfach erklärte Absicht von EU-Rat und Kommission, der sich auch die österreichische Bundesregierung angeschlossen hat, die Verwaltungskosten um 25 Prozent zu senken.


Abschaffung der Kreditvertragsgebühr entlastet Kreditnehmer

Als einen wichtigen Schritt im Sinne einer Entlastung von Bürokratie fordert die Bundeskreditsparte daher weiterhin eine Gebührenreform mit der Abschaffung der Kreditvertragsgebühr und der Reduktion der Grundbuchseintragungsgebühr bei nächster Gelegenheit. „All das würde auch eine wichtige Entlastung der Kreditnehmer zur Folge haben“, so der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung. (JR)

Rückfragen:
Bundessparte Bank und Versicherung
Dr. Herbert Pichler
Telefon: 05 90 900-3131
E-Mail: bsbv@wko.at

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Regulatorik

Heimische Banken fürchten Überregulierung

Wien – Im Vorfeld des Weltfinanzgipfels in London haben die Finanzminister der G-20-Länder unter anderem strengere Regeln für die Finanzmärkte vereinbart. Die österreichische Kreditwirtschaft hat nun Angst vor einer „neuen Welle der Überregulierung“, zumal eine solche den Banken auch nach der Krise Kosten aufbürde. Eine europäische „Super-Behörde“ lehnen die heimischen Banken ab, goutieren stattdessen das vorgeschlagene Kooperationsmodell der europäischen Aufsichtsbehörden.

Die geplante Reform der Finanzmärkte soll neben Regulierungsänderungen auch eine verbesserte Zusammenarbeit der internationalen Aufsichtsbehörden beinhalten. Die von der Kommission eingesetzte Expertengruppe sehe die Schwäche in der mangelnden Harmonisierung bei der Umsetzung der Regularien sowie in einer wenig effizienten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden, sagte Herbert Pichler, Geschäftsführer der Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer (WKÖ), am Montag vor Journalisten.


Dezentrales Kooperationsmodell

Im derzeitigen politischen Umfeld sei ein dezentrales Kooperationsmodell, das sowohl die lokale Kenntnis der Behörden nützen als auch eine bessere grenzüberschreitende Abstimmung erreichen soll, „ein realistisches Modell“, das die Kreditwirtschaft unterstütze, so Pichler. Dass die volkswirtschaftliche Kompetenz der Zentralbanken stärker in die Bankenaufsicht eingebunden werden soll, erachtet die Bundessparte ebenfalls für sinnvoll.

Alle derzeitigen Pläne zu Basel II gingen in Richtung Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften – freilich „ohne das Wort Basel zweieinhalb in den Mund zu nehmen“, sagte Pichler und warf ein, dass „Basel II in dieser Krise prozyklischer wirkt als gedacht“. Eine Kreditklemme bedeute dies aber nicht, betonte Pichler auf Nachfrage. Für Private sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sieht er jedenfalls keine Klemme. Es gebe den Vorschlag, in wirtschaftlich guten Zeiten einen zusätzlichen Kapitalpuffer aufzubauen, wie es die spanische Notenbank schon bisher vorgesehen habe. Dies und die ebenfalls diskutierte Verschärfung der Eigenmittelverpflichtungen bei Wertpapierbeständen im Handelsbuch tragen in Pichlers Augen keineswegs zur Abmilderung der „überproportional prozyklischen Effekte in der aktuellen Situation“ bei. Der Aufbau eines zusätzlichen Kapitalpolsters könne höchstens mittelfristig von Bedeutung sein.


Rechnungslegungsbestimmungen

Bei den internationalen Rechnungslegungsbestimmungen sei eine Klärung nötig, wo wegen der Marktprobleme von der Fair-Value-Bewertung abgegangen werden kann. „Man muss definieren, wo die
Marktbewertungsmethode Sinn macht und wo nicht“, meinte Pichler. Auch die vorgesehene Registrierung und Überwachung von Ratingagenturen sagt Pichler zu. Diese Aufgabe sollten dann die europäischen Wertpapieraufseher übernehmen. Man habe auch den Wunsch der Kommission nach einer Reduktion externer Ratings registriert. „Unverzichtbar“ sei zudem, dass alle Anbieter von Finanzdienstleistungen vergleichbaren Regelungen unterliegen.

Zwar sollten die regulatorischen Lücken geschlossen werden, die durch Regulierung verursachten Kosten dürfe man aber nicht außer Acht lassen. Laut einer dabei ebenfalls heute präsentierten Studie des Beraters Confidum St. Gallen seien 2007 im Inlandsgeschäft der österreichischen Kreditwirtschaft 297 Mio. Euro an regulatorischen Gesamtkosten (u. a. für die Umsetzung der Zahlungsdienste- und Verbraucherkredit-Richtlinie) angefallen. Von 2005 bis 2007 seien die regulatorischen Gesamtkosten um 70 Prozent gestiegen, so Edgar Schirl von Confidum. Dieser Anstieg sei neben Basel II (rund 120 Mio. Euro jährlich) u.a. auf die Finanzmarktrichtlinie MiFID, MSK (Mindeststandards für das Kreditgeschäft) sowie die Implementierung des risikoorientierten Meldewesens (ROM) zurückzuführen. Die Umsetzung und Einhaltung von Regularien hätten 2007 rund 3,2 Prozent des Betriebsaufwandes heimischer Banken ausgelöst. Vergleichbare Zahlen aus dem Ausland gebe es nicht. Der österreichische Bankkunde habe die regulatorischen Mehrkosten aber nicht bezahlen müssen, versicherte Christof Grabher von Confidium. Eher seien die Zusatzkosten „zu Lasten des Eigenkapitalaufbaus“ gegangen.(APA)